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Karneval - Polizei führt verstärkte Alkoholkontrollen durch

Hauptstr. - 06.02.2018

Kreis Gütersloh (CK) - Zu Beginn der "5.
Jahreszeit" führt die Polizei kreisweit verstärkte Alkoholkontrollen
durch.

Die meisten Autofahrer, Kradfahrer und Fahrradfahrer haben sich
darauf eingerichtet, dass die Polizei zwischen Weiberfastnacht und
Aschermittwoch die Einhaltung der Alkoholgrenzwerte streng überprüft.
Bei diesen Kontrollen werden sich die Polizeibeamtinnen und -beamten
nicht nur auf die Hauptstraßen, sondern auch auf sogenannte
"Schleichwege" konzentrieren. Ebenso werden die Alkoholkontrollen
nicht nur zur Nachtzeit, sondern auch tagsüber durchgeführt.

Immer wieder fallen kreisweit bei Verkehrskontrollen Kraftfahrer
auf, die mehr oder weniger stark unter dem Einfluss von alkoholischen
Getränken am Straßenverkehr teilnehmen.

Weiterhin unterschätzen viele Fahrzeugführer die Gefahren von
Restalkohol im Blut. Autofahrer setzen sich oftmals morgens nach
einer durchfeierten Nacht mit viel Alkohol und wenig Schlaf hinters
Steuer, ohne zu bedenken, dass ihr Körper den Alkohol noch nicht
vollständig abgebaut hat. Bereits geringe Mengen Alkohol wirken
negativ auf das zentrale Nervensystem und mindern objektiv das
Wahrnehmungsvermögen und die Reaktionsfähigkeit. Beides ist jedoch
unerlässlich, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Nach
der Faustformel, dass nur ca. 0,1 Promille stündlich abgebaut werden,
dauert es folglich 10 Stunden, bis eine Blutalkoholkonzentration von
1,0 Promille vom Körper verarbeitet wird.

Viele Verkehrsteilnehmer sind sich zudem nicht darüber bewusst,
dass sie sich als Fahrzeugführer bereits mit einer
Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille strafbar machen können,
wenn es infolge des Alkoholkonsums zu Ausfallerscheinungen,
verkehrswidriger Fahrweise oder sogar zu einem Verkehrsunfall kommt.

Beim Verdacht, dass zu viel Alkohol im Spiel ist, müssen die
Kraftfahrer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird
und ggf. auch der Führerschein sichergestellt wird. Neben den
strafrechtlichen Konsequenzen müssen alkoholisierte Autofahrer auch
davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und
Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können. Oftmals
droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein
dafür Voraussetzung ist. Die Polizei warnt dringend davor, mit
Alkohol am Steuer am Straßenverkehr teilzunehmen. Alkoholunfälle
enden oft genug mit schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind
besonders tragisch, wenn nicht nur die Verursacher selbst, sondern
auch noch unbeteiligte Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin
verwickelt werden.

Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann
der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder - Oder! Die besten
Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei! Bleiben Sie auf der
sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie
wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen.

Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie
öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause
kommen.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

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